Auf die Frage im Save-Forum: "Welche Zahlungsweisen bietet Ihr an" antwortete unser Mitglied Oliver Grahl am 22.04.99 mit dieser umfangreichen Stellungnahme: ---------------- Hallo, zum Thema Zahlungsweisen schreib ich einfach mal runter, was mir so dazu einfällt: - Vorab in Bar Vorteile liegen auf der Hand (für Dich kein Risiko, keine Wartezeit, geringer Verwaltungsaufwand etc.). Nachteil: Ab und zu gehen Sendungen "verloren". Das Risiko trägt letztlich der Kunde und lässt sich durch Einschreiben minimieren. Natürlich empfehle ich darum, nur per Einschreiben Geld zu schicken. Wird aber in Deutschland nur selten gemacht, wohl wegen der Kosten. Die Kunden verlassen sich da lieber darauf, die Scheine auf die unmöglichsten Weisen zu tarnen, zu verpacken und auf Ihrem Anschreiben festzutackern, anzukleben oder was auch immer. Immer wieder nett: Bezahlung in Briefmarken in den unbrauchbarsten Teilungen. Aber damit kann man leben. - Vorab per Scheck Vorteil gegenüber Bargeld: Kommt seltener "abhanden", soll aber auch vorkommen. Alle paar Wochen mal die Schecks zur Bank bringen ist ein geringer Aufwand. Ungedeckte Schecks sind bei mir noch nicht vorgekommen. Probleme gibts eventuell beim Einlösen von Auslands-ECs. Tw. verlangen die Banken da Gebühren. Dem Kunden, der per Post bestellen will empfehle ich die Zahlung per Scheck, weil eben sicherer, seltener Verlust. - Vorab per Überweisung Natürlich der für uns sicherste Weg. Online-Bestellungs - tauglich. Bei mir wird über ein Formular bestellt, das erst wenn komplett ausgefüllt die Bankverbindung auswirft, eine Rechnungsnummer erzeugt und eine Rechnung per Email verschickt. Damit sind Probleme mit "zu wenig Informationen" (z.B. Geld auf dem Konto, nur von wem?) weitgehend ausgeräumt. Aber vorsicht mit Online-Formularen, die die Bestellung nur per Email an Dich weiterreichen. Das kann schon mal schief gehen. Der Kunde überweist unter Angabe seiner Rechnungsnummer o.ä. und die Bestellung zu dieser Nummer ist bei Dir nie eingegangen. Daher werden bei mir auch alle Bestellungen auf dem Server gespeichert. Das ist aber eben nicht bei jeder Internet-Präsenz möglich. Das Bearbeiten der eingegangenen Überweisungen alle paar Tage geht über Online-Banking recht flott. Ich hab ein Konto, das ich nur dafür verwende, macht die Sache noch einfacher. Oft vergessen die Kunden, dann auch zu überweisen. Daher verschicke ich einmal monatlich "Erinnerungen". Erfahrung: Von 100 Bestellern vergessen vielleicht 6-7 zu überweisen. Nach Erinnerung überweist höchstens noch einer davon. Die Zahlungsweise wird bei mir sehr gerne und oft benutzt. Kommt also beim Kunden recht gut an. Leider entsteht aber eben die Verzögerung von einigen Tagen (Kunde bestellt - paar Tage vergehen - Kunde überweist - paar Tage vergehen - Bank schreibt gut - ein, zwei Tage vergehen - ich bearbeite die Bestellung; so kommen schon mal ein, zwei Wochen zusammen.). - Bankeinzug Wäre die optimale Lösung. Produkt kann sofort nach Bestelleingang verschickt werden. Komfortabel für den Kunden. Optimal wäre es in Verbindung mit Online-Bestellung. Leider fällt die Online-Bestellung aber praktisch weg, denn: Wird der eingezogene Betrag vom Bezogenen innerhalb 6 Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht, oder existiert das Konto gar nicht, werden für Dich Gebühren von ca. 10-30 DM je nach Bank und je nach Vereinbarung mit der Bank fällig. Deswegen sichert man sich da beim Kunden ab: Man lässt den Kunden unterschreiben, dass er die Kosten in solchen Fällen zu tragen hat (dem muss man dann aber verschärft hinterherrennen). Das bringts aber nur, wenn man eine echte Unterschrift von Kunden unter der Erklärung hat. Online ist sowas natürlich unbrauchbar. Da bei dieser Zahlungsweise eben auch die Möglichkeit, Unfug damit zu treiben gross ist und jede Menge Idioten rumlaufen, die diese Möglichkeit dann auch ausnutzen, fällt aus meiner Sicht die Möglichkeit per Online-Bestellung unter den Tisch. Ausnahme: Wiederkehrende Beträge. Wird beim ersten Mal die Lastschrift revidiert, bucht man es als Unternehmensrisiko ab und stellt die Lieferung ein. Wird die Lastschrift mehrmals akzeptiert, kann man davon ausgehen, dass das auch weiterhin in Ordnung geht. Gibt es später Unregelmässigkeiten, kann man immernoch Maßnahmen ergreifen. Fazit: Ich mache Bankeinzug nur in wenigen Sonderfällen, nur bei unterzeichneter Erklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren. Aufgrund meiner restriktiven Anwendung gab es noch nie Probleme. Ab einem gewissen Umfang kann die Korrespondenz mit der Bank über Datenträger geführt werden, was bei Einsatz entspr. Software/Datenbanken erheblichen Verwaltungsvorteil bringt. - Kreditkarten Kreditkartenbestellungen wickle ich über einen der hier schon mehrfach genannten Services ab. Wie Jutta schon sagte, kann man das auch selber machen, das lohnt in meinen Augen nicht. Natürlich enstehen dadurch Kosten, da muss jeder selbst kalkulieren. Es ist z.B. möglich die Preise bei diesem Bestellweg höher anzusetzen und den Unterschied so zu kompensieren (Ist ja bei Nachnahme-Gebühren auch nicht anders). Der Service den ich verwende (Shareit) bietet z.B. Online-Bestellungen per https Protokoll (hohe Datensicherheit), per Fax oder Telefon (in USA sogar gebührenfrei) in deutsch und englisch an. Auch Zusendungen von Bargeld/Schecks werden bearbeitet. Da ich mit Registriercodes arbeite, verschickt der Service automatisch den Registriercode. Dafür stellt man eine DLL zur Verfügung, die das Registrierschreiben aus den Registrierdaten (Name/Firma) erstellt. Ich muss mich also um nix kümmern. Das wiegt die Kosten für den Service in meinen Augen auf. Akzeptanz in Deuschland mittel aber bei mir gar nicht so gering, wie viele andere immer berichten. Aus dem Ausland mehr. Probleme treten selten auf. Klar, viele sagen immer "in Deutschland haben so wenige Kreditkarten". Soooo wenige sind es aber eben doch nicht. Sogar viele Firmen bestellen über ihre Firmen-Kreditkarte. Ausserdem kann man ja auch mal eine Zahlungweise anbieten, deren Zuspruch noch wachsen muss. - Nachnahme Mach ich nicht, weil viel Arbeit und dann eigentlich auch noch Zur-Post-Rennerei. In meinen Augen sowas von veraltet. Ich hab lieber nur sehr wenig mit der Post zu tun ;-). - Cybercash Mal sehn, was sich auf dem Bereich in den nächsten Jahren noch so tut. Wahrscheinlich bleibts bei dem aktuellen Chaos in der Branche. Aber im Auge behalten. - Auf Rechnung Habe ich wegen der schlechten Zahlungsmoral groesstenteils eingestellt. Wenn, dann nur, wenn eine rechtskräftige Bestellung vorliegt (z.B. schriftlich, möglichst auf Firmenbriefpapier). Das Problem mit der Behauptung vieler Firmen, sie könnten nicht anders wurde hier ja schon ein paar mal erläutert. Die meisten Firmen können eben doch. Bei Kleinbeträgen z.B. unter 100.- kann man festlegen, dass man grundsätzlich nicht per Rechnung liefert. Ein paar Firmen stocken dann einfach die Anzahl Lizenzen auf oder bestellen noch was anderes. Meine Empfehlung: Eine Linie festlegen und nicht davon abweichen. Macht man ständig Ausnahmen, gibts nur Ärger. Besser mal auf ein Geschäft verzichten. Rechnet sich letztlich, wenn man den Aufwand bedenkt, der einem durch Mahnungen etc. entsteht. Wenn dann doch kein Geld kommt: 1. Eine Mahnung schicken. Die muss klar formuliert sein (Wer, was, wann, warum, klar fordern, Wort Mahnung am besten nicht vergessen). Frist setzen (nicht zu kurz, 7 Tage sind zu wenig wenn der Postweg mal 3 Tage dauern kann; ein bischen auf Wochenenden/Feiertage schauen), ich setze mind. 14 Tage. Danach ein paar Tage warten, ob noch was kommt. 2. Jetzt noch eine zweite, dritten, n-te Mahnung zu schreiben ist in meinen Augen für die Katz. Der Kunde ist mit Ablauf der Frist aus der ersten Mahnung im Verzug. Übrigens: Mahngebühren kann man eigentlich erst verlangen, wenn der Kunde im Verzug ist, also noch nicht in der ersten Mahnung. Ich schlag trotzdem immer in der ersten Mahnung 10.- drauf, wegen Droheffekt ;-). Ob die dann gezahlt werden ist ja letztlich wurscht. 3. Jetzt also auf zum Amtsgericht: Mahnbescheid ausfüllen. Kostet so um die 45.- Gebühr. Die kann man dann auch vom Kunden wiedereinfordern. Klar angeben, worauf die Forderung beruht. Der Mahnbescheid wird dann vom Gericht dem Kunden zugestellt. Das Gericht oder der Gerichtsvollzieher prüft aber NICHT, ob die Forderung berechtigt ist! 4. Kommt kein Geld wird zwangsvollstreckt. Erhebt der Kunde Einspruch, geht der Fall mehr oder weniger automatisch ans Gericht. Jetzt sollte man auch beweisen können, dass die Forderungen berechtigt sind. Der Kunde muss jetzt wohl oder übel auch mal Stellung beziehen. Anwalt für all das ist bei den Beträgen, um die es hier geht nicht unbedingt nötig. Natürlich alles ohne Gewähr. Ich bin kein Jurist. Lässt sich aber alles im Gesetz nachlesen. Hat man oft Probleme, gibts sog. Inkasso-Firmen, mit denen man Verträge machen kann. Lohnt sich natürlich erst bei höheren Umsätzen. Dort kann man auch oft Auskunft über potentielle Kunden einholen (ähnlich Schufa). So, das wars erstmal. ----------------- Beitrag von: Oliver Grahl (oli@o-grahl.de)